Auf dem Jüdischen Friedhof Bad Segeberg können beerdigt werden:
1. Mitglieder der Jüdischen Gemeinde Bad Segeberg.
2. Juden, auch wenn sie nicht Mitglied der Jüdischen Gemeinde Bad Segeberg sind, mit Genehmigung des Gemeindevorstandes der jüdischen Gemeinde.
3. nichtjüdische Familienangehörige ersten Grades von Juden, sofern die/der Angehörige auf dem Jüdischen Friedhof beerdigt ist, oder dort beerdigt werden kann mit Genehmigung des Gemeindevorstandes der jüdischen Gemeinde.
Nichtjüdische Familienangehörige dürfen nur auf dem abgetrennten Teil beerdigt werden.
Grabrechte können durch den Gemeindevorstand der jüdischen Gemeinde vergeben werden.
Blick auf den jüdischen Friedhof
Gräber auf dem jüdischen Friedhof
Jüdischer Friedhof Segeberg