Friedhof Segeberg

Wahlgrab Sarg

Bei einem Wahlgrab für eine Sargbeisetzung entscheiden Sie selbst über die Lage und die Gestaltung des Grabes (Grabstein, Bepflanzung etc.). Gestaltete Grabstätten werden durch die Friedhofsverwaltung angelegt und für die Nutzungsdauer gepflegt. Das Nutzungsrecht beträgt für Sarggräber 25 Jahr. Wahlgräber sind für Einzelpersonen oder für Familien geeignet und die Nutzungsdauer kann verlängert werden. Je Sarggrab ist die Beisetzung von einem Sarg und zwei Urnen möglich.

Die Kosten für ein Wahlgrab Sarg setzen sich zusammen aus dem Kosten für das Nutzungsrecht für 25 Jahre, den Gebühren für die Friedhofsunterhaltung sowie den Kosten für die Bestattung des Sarges.

Wahlgrab Sarg
Wahlgrab Sarg